Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agarlicht.de Michael Meissner


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (D)

(Fassung vom 06.11.2007)

1 Geltungsbereich

1.1
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss

Zwischen dem Kunden und Agrarlicht.de. Beim Versandhandel gelten stets diese Allgemeine Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Verfassung, dies unter Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen von Agrarlicht für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweiligen angebotenen Services.

1.2
Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
2. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Gesetzliche Regelungen

2. Teilnehmer

Agrarlicht, vertreten durch den GF Michael Meissner, schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähig natürliche Personen sind , die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristische Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäishen Union oder der Schweiz (nachfolgend „Kunden genannt“). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Agrarlicht angenommen wurde, ist das Unternehmen Agrarlicht.de binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand

Agrarlicht liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte Agrarlicht , Herr M. Meissner, nachträglich erkennen, das sich bei Agrarlicht ein Fehler z.B bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird das Unternehmen Agrarlicht den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Agrarlicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluss / Widerrufsrecht

4.1
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Agrarlicht zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von AGRARLICHT durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das erbringen der Dienstleistung.
Bestellt der Kunde per Internet, so wird Agrarlicht jedoch den Zugang auf elektronischen Wege bestätigen.

4.2
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrecht des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens AL zunächst ein schwebendes wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei Ihm die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Es genügt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen Spediteur aufgegeben wird. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten von AGRARLICHT, es sei denn, dass der Bestellwert der gelieferten Ware bis zu EURO 40, beträgt. Im letzteren Fall sind die Rückversandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert bekommen. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an AGRARLICHT ab Eingang der Ware sendet. Alternativ hat der Kunde das Recht, innerhalb ebenfalls einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der Ware eine schriftliche Widerrufserklärung, die keiner Begründung bedarf, an AGRARLICHT zu senden. Auch in diesem Fall ist der Kunde zur Rücksendung und gegebenenfalls zur Tragung der Versandkosten wie vorstehend in Absätzen 1 und 2 dieser Ziffer beschrieben, verpflichtet. Brief/Paket AGRARLICHT.de, Michael Meissner, Rosenbühlstraße 14, 92253 Schnaittenbach.


4.3
AGRARLICHT behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.

5. Verfügbarkeitsvorbehalt:

Sollte AGRARLICHT nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei AGRARLICHT verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann AGRARLICHT entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird AGRARLICHT umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch AGRARLICHT oder den Kunden erstatten.

6. Lieferung

6.1
Für das gesamte Risiko der Beschädigung auf dem Transportweg oder dem Verlust der Ware auf dem Transportweg schließt AGRARLICHT eine Transportversicherung ab, für die 0,85% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Wir bitten bei unvollständiger Lieferung oder Schädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden.

6.2
Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfallmöglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an AGRARLICHT zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, AGRARLICHT trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

7. Preis

7.1
Die Preisangaben im Katalog sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Erscheinen des Kataloges erfolgen, ist AGRARLICHT zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.

7.2
Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.

8. Eigentumsvorbehalt

AGRARLICHT behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit AGRARLICHT im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem einerseits AGRARLICHT die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von AGRARLICHT erhält.


9. Gewährleistung

9.1
AGRARLICHT gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von AGRARLICHT bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2
Der Kunden hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu prüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.


9.3
Die Dauer der Gewährleistung beträgt auf Leuchtmittel bei sachgemäßer Handhabung ein Jahr.

9.3.1.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt auf Lichtsteuerung 24 Monate bei sachgemäßer Installation und Anschluß durch den Elektromeister von AGRARLICHT.de.

9.3.2.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt auf Lichtleisten 12 Monate bei sachgemäßer Installation und Handhabung in der Pflege.

9.3.3.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt auf Lichtlenksysteme 12 Monate Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden .

9.4
Im Falle des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. AGRARLICHT kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis um 20 % zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.5
Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass AGRARLICHT die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

9.6
Voraussetzung für die Gewährleitungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es AGRARLICHT frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Haftung

10.1
AGRARLICHT und ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet AGRARLICHT im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von AGRARLICHCT begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ

10.2
zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.3
Der Umfang einer Haftung von AGRARLICHT nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4
Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von AGRARLICHT, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11 Verpackungsentsorgung

Laut Verpackungsverordnung sind wir zur Rücknahme von Versandverpackungen verpflichtet und müssen eine Wiederverwendung oder ein Recycling gewährleisten. Entsorgung und Recycling übernimmt bei uns die Firma Landbell, bei der wir als Kunde registriert sind.

12. Rechtswahl

12.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen AGRARLICHT und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

12.2
Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen indem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

13. Verschiedenes

13.1
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

13.2
Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von AGRARLICHT. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei AGRARLICHT der der Versandort des ersten Versenders, der für AGRARLICHT tätig wird.

13.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

13.4
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 92242 Amberg, oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von AGRARLICHT, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.